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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO und dem Kunden, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

1. URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE

 

1.1 Regelfall
Der mir erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die im Angebot separat aufgeführte Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Der Kunde erwirbt keine Rechte an den offenen Dateien, Quellcodes oder Programmieralgorithmen. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Ausnahmefall
Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, dass es inhaltlich nicht auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und dass es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei Übernahme eines Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Erteilte Nutzungsrechte, auch pauschal für eine Firma abgegebene, beziehen sich ausnahmslos auf das erstellte Werk, nicht jedoch auf einen eventuellen Nachdruck oder gar eine Bearbeitung und weiteren Verwendung des Werkes oder Teilen hieraus. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen, löst einen ergänzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der besonderen Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist die kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

1.3. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Insoweit ist die Urheberschaft nicht übertragbar.

1.4. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten des Auftragnehmers / des /AC. DESIGN STUDIO einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

1.5. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

1.6. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage Bücher) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers / des /AC. DESIGN STUDIOs.

1.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers / des /AC. DESIGN STUDIOs.

1.8. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO ein Auskunftsanspruch zu.


1.9. Der Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopys) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO eine Vertragsstrafe in Höhe von 10x der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers / dem /AC. DESIGN STUDIO, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. HONORAR

 

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt / AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

 

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 

 

 

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

 

3.1. Sollte nichts anderes im Angebot aufgeführt sein, wird vereinbart, dass 30% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung beglichen werden. Die restlich ausstehende Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, spätestens nach zwei Wochen des Rechnungsdatums. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. 

 

3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

3.3. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

 

4. ZUSATZLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

 

4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

 

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

 

4.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

 

4.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

 

4.5. Soweit der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter den Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. (Beinhaltet auch alle gedruckten oder sonstig produzierten Werke)

 

4.6. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT & VERSENDUNGSGEFAHR

 

5.1. An den Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

5.2. Das Eigentumsrecht an Drucksachen, Werbeartikeln oder sonstigen dinglichen Artikeln wird erst nach vollständiger Zahlung der Rechnungssumme an mich auf an den Auftraggeber übertragen.

 

5.3. Überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an mich zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

5.4. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers / Verwerters. Umtausch oder Rückgabe sind bei Auftragsarbeiten nicht zulässig, es sei denn, es besteht ein erheblicher Mangel. Mir ist die Möglichkeit der Mängelbeseitigung einzuräumen. Gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

 

5.5. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

 

 

6. HERAUSGABE VON DATEN

 

6.1. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

6.2. Hat der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

 

6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

6.4. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

 

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG & BELEGEXEMPLARE

 

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO Korrekturmuster vorzulegen.

 

7.2. Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO 3 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

 

8. HAFTUNG

 

8.1. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

8.2. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

 

8.3. Sofern der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers / das /AC. DESIGN STUDIO. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.4. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO oder seiner Erfüllungshilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsgewinn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers / das /AC. DESIGN STUDIO oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

8.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

8.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung den Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO

 

8.7. Für die Wettbewerbs-- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO nicht.

 

8.8. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO für die rechtliche, insbesondere Wettbewerbs-- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

 

8.9. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

 

9. GESTALTUNGSFREIHEIT

 

9.1. Für die Auftragnehmer / Das /AC. DESIGN STUDIO  besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 

 

9.2. Die dem Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster, redaktionelle Inhalte) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber / Verwerter zur Verwendung berechtigt ist und auch alle Inhalte in Text und Bild bereits auf Vollständigkeit sowie auf Korrektheit geprüft hat. Für inhaltliche Fehler wird keine Verantwortung / Haftung übernommen.

 

9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

 

10. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

 

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen (mindestens 50% des vereinbarten Tagessatzes oder bei Komplettausfall 70% der vereinbarten Gesamtvergütung). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer / das /AC. DESIGN STUDIO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

11.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmer / dem /AC. DESIGN STUDIO

 

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

 

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand Januar 2019

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